Deutsche Polizeien nutzen immer öfter eine Software zur Gesichtserkennung, um damit unbekannte Personen zu identifizieren. Im Vergleich zu 2016 haben sich die erfolgreichen Abfragen im vergangenen Jahr etwa verdoppelt. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage zu Fahndungsmethoden mithilfe von Datenbanken hervor.
Die Polizeibehörden greifen auf rund vier Millionen durchsuchbare Lichtbilder der zentral beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten INPOL-Datei zu. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fotos, die bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgenommen wurden. Die Abfrage erfolgt mithilfe eines Gesichtserkennungssystems (GES), das in 2008 vom BKA eingerichtet wurde. Das GES wird außerdem durch die Landeskriminalämter genutzt, seit 2009 verfügt die Bundespolizei über einen Zugriff. Die Landesämter für Verfassungsschutz haben keinen Zugang (das Bundesinnenministerium lässt offen, ob dies auch für das Bundesamt gilt).
Pilotprojekt zur automatisierten Abfrage
Auffällig ist, dass die Bundespolizei im Vergleich zum BKA deutlich mehr Treffer erzielt. Während das BKA nur in einem von 34 Fällen eine Person mithilfe des GES identifizieren kann, ist die Bundespolizei bei jeder achten Überprüfung erfolgreich. Zu den Gründen des Unterschiedes ist nichts bekannt. Es mag jedoch daran liegen, dass die für Grenzkontrollen zuständige Bundespolizei bei der Abfrage häufiger biometrische Lichtbilder von Ausweispapieren nutzt, die von dem System leichter erkannt werden.
Das Gesichtserkennungssystem wird derzeit nur manuell in Ermittlungen oder bei Personenkontrollen angewandt. Zusammen mit der Bundespolizei und der Deutschen Bahn forscht das BKA im Pilotprojekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ an Möglichkeiten, das System zur automatischen Abfrage von Datenbanken einzusetzen. Erkennen die an die Kameras angeschlossenen Systeme eine gesuchte Person, geben sie eine Meldung aus. In einer späteren Ausbaustufe könnten dann Gefährder-Datenbanken des BKA-Staatsschutzes eingebunden oder bei Interpol zur Fahndung ausgeschriebene Personen gesucht werden.
BKA-System wird ausgebaut
Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ein Upgrade des GES durchzuführen oder es komplett durch ein verbessertes System zu ersetzen. Bis 2015 nahm das BKA an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „GES-3D“ teil. Das dabei getestete System nutzt zur Identifizierung auch die Ohrenerkennung. Das BKA plant außerdem die Einrichtung einer „Video-Auswerte-Plattform“, entsprechende Funktionen werden derzeit im Projekt „PERFORMANCE“ ausprobiert. Im Projekt „FLORIDA“ sowie in dem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt „VICTORIA” sollen Personen auch anhand ihrer Gesichter in Videodaten rückverfolgt werden.
Fotos von Gesichtern werden seit 2014 auch im Schengener Informationssystem (SIS Il) zur Fahndung genutzt. Anders als Fingerabdrücke, die seit Anfang März durchsuchbar sind, können die Lichtbilder im SIS aber nur angesehen werden, nachdem ein entsprechender Personendatensatz aufgerufen wurde.
